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Mein Beruf, das Schornsteinfegerhandwerk. Historie

Unser Heiliger Schutzpatron ist der Sankt Florian.

Der Beruf des Schornsteinfegerhandwerks stammte ursprünglich aus Italien.  In der italienischen Literatur findet man erste Hinweise auf Schornsteinfeger (ital. Spazzacamino) zur Regierungszeit des Mediciherrschers Lorenzo des Prächtigen in Florenz. Es handelte sich um das "Schornsteinfegerlied". Dieses bescheidene Handwerk war demnach schon gegen Ende des 15. Jahrhunderts bekannt  - wobei man sich vor Augen halten muss, dass es Kamine, wie aus Fresken in der Florentiner Kirche Santa Croce und anderen Wandgemälden hervorgeht, schon im 13 Jahrhundert gab.

1546 betont der Schweizer Historiker Johannes Stumpf, das fast alle durch Europa ziehenden Schornsteinfeger aus dem Val Vigezzo kommen, das daher als Kaminfeger Tal bekannt wurde.

Nicht weniger der ins Ausland ausgewanderten Schornsteinfeger gelingt es mit der Zeit, ihren Lebensstandard zu verbessern und sich auf den verschiedensten Bereichen hervorzutun, wodurch  sie Rum und Reichtum ins Heimattal bringen. Dies gilt besonders für das Val Vigezzo, wo sich alle sieben Gemeinden - Carveggia, Druogno, Malesco, Re, Santa Maria Maggiore, Toceno und Villette - rühmen können, dank der rüsca berühmte Männer hervorgebracht zu haben, die sich als Erfinder, Krieger, Künstler, Magistrate, Ärzte, Historiker und Universitätsdozenten ausgezeichnet haben.

Aus dem Roman " Hunger, Ruß und Kälte" (ISBN 88-8068-174-5) von Benito Mazzi 

1566 wurde Antonius von Mailand durch den Herzogen von Braunschweig und Lüneburg in Wolfenbüttel bestellt.

1583 erster Schornsteinfeger, Joachim  Straßenbach bestellt durch den Kurfürsten Johann Georg.

Grund: 

Schadensbrände, die teilweise auf Grund der engen Bauweise ganze Dörfer und Städte in Schutt und Asche legte.

1935 wurde auf Grund der Änderung der Gewerbeordnung von 1869 Kehrbezirke eingerichtet. Weiterhin wurde die Verordnung über das Schornsteinfegerwesen erlassen. 

1969 wurde das Schornsteinfegergesetz verabschiedet.

Alle Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks sind durch Gesetze und Verordnungen vorgeschrieben.

z.B. Kehr- und Überprüfungsordnung, Baurecht, Immissionsschutzgesetz, Energieeinsparungsgesetz.

Unsere Tätigkeiten dienen dem Umweltschutz, im speziellen der Luftreinhaltung und sparsamen Umgang mit der Rohstoffen Öl und Gas, der Energieeinsparung (EnEV, BImSchG) und natürlich dem vorbeugenden Brandschutz. Auch heute noch gibt es Schornsteinbrände die aufgrund starkem Rußansatz (z.B. falscher Umgang mit dem Brennstoff Kohle/Öl/Holz) von alleine entstehen. Dort sind wir dann zu Unterstützung der Feuerwehr vor Ort, bzw. lösen diese dann aus.

Nach dem Baurecht haben wir die Abnahme der Schornstein- bzw. Abgasanlage durchzuführen. Auch diese Tätigkeit ist leider sehr notwendig, weil es noch immer teilweise schwere Mängel (Fusch?!) gibt. Durch diese Tätigkeit schützen wir den Kunden (Sie!) vor unliebsamen Überraschungen.

01.01.2013

Neues Zeitalter des Schornsteinfegerhandwerks.

Nun kann für die Tätigkeiten, die nicht Hoheitlich sind (Feuerstättenschau, Bauabnahmen, Zwangstüröffnungen, Kehrbuchführung, Katasterführung), jeder zugelassene Schornsteinfegerbetrieb beauftragt werden.

Seit dem 01.01.2013 heißt der ehemalige

" Bezirksschornsteinfegermeister" nun "Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger"!.

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